AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen JagdTausch, Inh: Caroline Grabowski, Berghäuser Straße 22, 35606 Solms (nachfolgend: JagdTausch) und dem Nutzer des von JagdTausch angebotenen Marktplatzes, der es den Nutzern ermöglicht, Jagdausrüstung, Jagdbedarf sowie Zubehör als auch Fahrzeuge und Jagdwaffen zu veräußern und zu erwerben.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als JagdTausch ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von JagdTausch maßgebend.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Nutzer JagdTausch gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  5. Vertragsverhältnisse, die zwischen den Nutzern infolge der Nutzung des Marktplatzes sich anbahnen, werden ohne Beteiligung von JagdTausch abgeschlossen und erfüllt. JagdTausch ist weder als Partei noch als Vertreter einer Partei in das Vertragsverhältnis eingebunden.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfangs

  1. Im Rahmen des Marktplatzes stellt Jagdtausch lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen an die Nutzer des Marktplatzes zur Verfügung. Auf den Inhalt der Informationen hat Jagdtausch keinen Einfluss.
  2. Die von Jagdtausch geschuldete Leistung besteht darin, i) einen Marktplatz zur Einstellung von Angeboten zur Verfügung zu stellen, ii) die eingestellten Angebote in dem Markplatz freizuschalten, iii) die Abrufbarkeit der Angebote über das Internet zu ermöglichen sowie iv) den Verkaufsprozess abzuwickeln.
  3. Der Umfang der Nutzung des Marktplatzes sowie deren Dauer bestimmt sich nach dem von dem Nutzer erworbenen Leistungspaket.
  4. Jagdtausch ist nicht zur Prüfung der von den Nutzern eingestellten Angebote verpflichtet. Jagdtausch behält sich jedoch das Recht vor, eingestellte Angebote zu untersuchen und die Identität der Nutzer zu verifizieren
  5. Jagdtausch behält sich das Recht vor, die geschuldeten Leistungen, ganz oder teilweise zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Softwaredienste auszutauschen, sofern dies für die Nutzer zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des vom Nutzer erworbenen Leistungspakets genannt sind oder nach Vertragsschluss von Jagdtausch ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

§ 3 Anmeldung Vertragsschluss

  1. Soweit der Vertrag zwischen den Parteien nicht durch gesonderte Vereinbarung zustande kommt, erfolgt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Markplatzes unter Geltung dieser AGB durch die Anmeldung und Übermittlung der Daten des Nutzers über das von Jagdtausch bereitgestellte Online-Formular. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Auftragsbestätigung oder durch Übermittlung der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für den Marktplatz.
  2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Die Person, die die Anmeldung vornimmt, muss bevollmächtigt sein, für den Nutzer entsprechende Verträge abzuschließen.
  3. Im Rahmen der Anmeldung ist der Nutzer verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Jagdtausch behält sich das Recht vor, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und sonstiger Unterlagen bzw. Nachweise zu verlangen, sofern diese für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.
  4. Über nachträgliche Änderungen der im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten hat der Nutzer Jagdtausch unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren.
  5. Je Nutzer ist nur eine Anmeldung gestattet
  6. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort und Zugangsdaten geheim zu halten. Er ist ferner verpflichtet, diese Geheimhaltungspflicht Mitarbeitern und beauftragten Dritten aufzuerlegen, die mit den Zugangsdaten in Kontakt kommen. Mitarbeiter von Jagdtausch sind nicht befugt, den Nutzer nach seinem Passwort zu fragen.
  7. Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Passworts und Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn eine Verletzung seiner bestehenden Sorgfaltspflichten besteht nicht. Der Nutzer ist verpflichtet, Jagdtausch unverzüglich zu informieren, sofern er Kenntnis erhält, dass seine Zugangsdaten von Dritten gestohlen bzw. missbraucht wurden.

§ 4 Preise

  1. Die Vergütung für die Nutzung des Markplatzes richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket.
  2. (2) Preisänderungen werden von Jagdtausch so rechtzeitig angekündigt, dass der Nutzer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch und nimmt er nach dem Gültigkeitsdatum der neuen Preise die Leistungen von Jagdtausch weiter in Anspruch wird die Preisänderung für beide Parteien verbindlich.

§ 5 Zahlung, Fälligkeit, Verzug

  1. Die Vergütung für die Nutzung des Markplatzes und der ausgewählten Leistungspakete stellt Jagdtausch dem Nutzer monatlich im Voraus in Rechnung. Die Abrechnung erfolgt elektronisch und wird per E-Mail an den Nutzer übersandt bzw. zum Download bereitgestellt.
  2. Die Vergütung wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Dazu erteilt der Nutzer Jagdtausch im Rahmen der Anmeldung ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
  3. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist sofort spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und wird nach Fälligkeit vom Konto des Nutzers abgebucht.
  4. Der Nutzer gerät mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Jagdtausch behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
  5. Dem Nutzer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Nutzers insbesondere gemäß § 8 unberührt.

§ 6 Verantwortlichkeit für die eingestellten Angebote, Freistellung

  1. Für die Rechtmäßigkeit bzw. Richtigkeit, der in dem Markplatz eingestellten Angebote ist der Nutzer verantwortlich, der die Angebote eingestellt hat.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich bei der Einstellung der Angebot, die Anforderungen an deren Gestaltung einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Angebote nicht gegen urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche und sonstige gesetzliche Vorschriften, wie insbesondere das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und die Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verstoßen.
  3. Bei der Einstellung der Angebote verpflichtet sich der Nutzer ferner, keine strafrechtlich relevanten Angebote (z.B. beleidigende, verleumderische, volksverhetzende oder pornographische Inhalte) oder kreditgefährdende Inhalte zugänglich zu machen.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Angebote zu berichtigen, bzw. zu löschen, sofern sie diesen Vorgaben nicht entsprechen.
  5. Jagdtausch ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zum Markplatz berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die eingestellten Angebote rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Jagdtausch davon in Kenntnis setzen. Jagdtausch wird den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
  6. Der Nutzer stellt Jagdtausch von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der in dem Markplatz eingestellten Angebote gegen Jagdtausch geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch Jagdtausch einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, sofern die Rechtsverletzung nicht von dem Nutzer zu vertreten ist.

§ 7 Gewährleistung und Verfügbarkeit

  1. Jagdtausch gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft des Markplatzes im Rahmen der vertraglichen vereinbarten Bestimmungen
  2. Jagdtausch ist lediglich technischer Dienstleister und übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit bzw. Fehlerfreiheit und Aktualität der eingestellten Angebote. Ferner übernimmt Jagdtausch keine Gewähr für die Qualität von eingestellten Bilddateien insbesondere nicht für Farbabweichungen.
  3. Jagdtausch übernimmt keine Gewähr dafür, dass die eingestellten Angebote den gesetzlichen Bestimmungen genügen.
  4. Jagdtausch gewährleistet keine bestimmte Reichweite oder Verbreitung durch die Nutzung der Leistungen. Gegenstand der Leistungspakete sind vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen im Einzelfall jeweils allein die im Rahmen des Leistungspakets beschriebenen Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit.
  5. Jagdtausch leistet eine Verfügbarkeit des Marktplatzes von mindestens 90 % im Jahresdurchschnitt. Verfügbarkeit bedeutet, dass Inhalte in die Datenbank eingestellt und dem Nutzer ausgespielt werden. Wenn möglich werden die Zeiten, in denen der Marktplatz nicht verfügbar ist, dem Nutzer im Voraus angekündigt.
  6. Der Nutzer stellt Jagdtausch von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der in dem Markplatz eingestellten Angebote gegen Jagdtausch geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch Jagdtausch einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, sofern die Rechtsverletzung nicht von dem Nutzer zu vertreten ist.

§ 8 Haftung

  1. Für den Fall, dass der Markplatz von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen wird, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte bis zum Eingang des Nutzerauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
  2. Schadensersatzansprüche gegen Jagdtausch sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Jagdtausch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Jagdtausch nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Jagdtausch, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Jagdtausch haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
  3. Für den Verlust von Daten haftet Jagdtausch insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Jagdtausch haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Jagdtausch, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Force Majeure

In Fällen von höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht von Jagdtausch. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner der Parteien zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere Arbeitskämpfen, behördlicher Verfügungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich von Leitungsgebern sowie sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Sub-Unternehmern auftreten.

§ 10 Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten

  1. Durch das Einstellen der Angebote räumt der Nutzer Jagdtausch an den übermittelten Inhalten nicht-ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte ein. Jagdtausch erhält das Recht,
    1. die Inhalte in jeder Form zu archivieren, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
    2. die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
    3. die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden;
    4. Dritten eine Unterlizenz einzuräumen.
  2. Jagdtausch ist Rechtsinhaber an den Inhalten der Datenbank; Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte an der Datenbank stehen ausschließlich Jagdtausch zu; etwaige Rechte des Nutzers an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Nutzer hat das Recht, die von anderen Nutzern eingestellten Inhalte auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen. Der Nutzer ist darüber hinaus nicht zur Nutzung der Inhalte berechtigt, insbesondere darf er diese nicht vervielfältigen, an anderer Stelle selbst veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen lassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Zum Aufbau einer eigenen Datenbank ist er nicht berechtigt.

§ 11 Laufzeit, Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis kann beidseitig mit Frist von 30 Tagen ordentlich zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Jagdtausch insbesondere in folgenden Fällen zu:
    1. wenn der Nutzer seinen wesentlichen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitig. Zu den wesentlichen vertraglichen Pflichten gehören insbesondere
      • im Rahmen der Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
      • Zugangsdaten und Passwort Dritten nicht ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich zu machen
      • die Verpflichtung keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen
      • die Verpflichtung Jagdtausch unbelastete Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten einzuräumen,
    2. wenn sich der Nutzer länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;
    3. bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Nutzers.
  3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 12 Datenschutz

Soweit geschäftsnotwendig ist JagdTausch befugt, die Daten der Nutzer im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern und zu verarbeiten.

$ 13 Widerrufsrecht

Wenn Sie den JagdTausch-Dienst als Verbraucher nutzen und entgeltliche Verträge mit JagdTausch abschließen, haben Sie das folgende Widerrufsrecht:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (JagdTausch, Inh: Caroline Grabowski, Berghäuser Straße 22, 35606 Solms, Telefonnummer: XXX, E-Mail: xxx@xxx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 14 Änderung der AGB

  1. Jagdtausch kann den Nutzern unter Einhaltung einer angemessenen Frist, die jedoch die Dauer von 6 Wochen nicht unterschreiten darf, Änderungen dieser AGB anbieten. Die geänderten AGB werden dem Nutzer auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) spätestens 4 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht.
  2. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag außerordentlich bis und mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der AGB zu kündigen, sofern er mit der Änderung nicht einverstanden ist. Mit der Nachricht über die Abänderung der AGB wird der Nutzer auch auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und das außerordentliche Kündigungsrecht hingewiesen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsverhältnisse zwischen Jagdtausch und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist 35606 Solms. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Markplatzes einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Limburg an der Lahn als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt
  3. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Stand: 16. Oktober 2025 – JagdTausch, Inh: Caroline Grabowski, Berghäuser Straße 22, 35606 Solms

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